Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber hat als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ein Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Makler

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.

Folgen des Widerrufs

Wenn diesem Vertrag widerrufen wird, hat der Berater dem Auftraggeber alle Zahlungen, welche der Berater vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei dem Berater eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Berater dasselbe Zahlungsmittel, dass der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Berater einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Berater die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Berater verliert.